Allgemeine Geschäftsbedingungen der urkom GmbH

1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen über Lieferungen und Leistungen der urkom GmbH zugrunde. Mit Ihrer Bestellung erkennen Sie als Besteller / Kunde Kenntnis und Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der urkom GmbH. Diese Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Besteller/ Kunden.


2. Angebot und Abschluss des Vertrages

Die Angebote der urkom GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Verpflichtet sind wir nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, durch die der Vertrag mit Ihnen als Kunde / Besteller zustande kommt. Mündliche Abreden, Nebenvereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen sowie Zusicherungen oder sonstige Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Zum Angebot gehörende Dokumentationen, Datenblätter oder ähnliches sind unverbindlich. Die entsprechenden verbindlichen Dokumentationen erhalten Sie als Besteller/Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung, sofern diese vertraglich vereinbart wurde. Änderungen der Bauformen oder Herstellungstechnologie aufgrund sich daraus ergebender Verbesserung der Waren oder geänderter gesetzlicher Regelungen bleiben uns während der Lieferzeit vorbehalten, sofern sich dadurch der Gegenstand der Lieferung oder Leistung nicht wesentlich ändert oder für Sie als Besteller/Kunden unzumutbar wird. Bei der Herstellung von Sonderausführungen behalten wir uns vor, von der Ausführung der Lieferung und/oder Leistung zurückzutreten. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche uns gegenüber ausgeschlossen. Treten Sie als Besteller/Kunde unberechtigterweise vom erteilten Auftrag zurück, sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, höhere tatsächliche Schäden geltend zu machen, mindestens die nach Stand der Auftragsausführung entstandenen Kosten zuzüglich 5% des Angebotspreises für entgangenen Gewinn zu verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde gilt dies auch für die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages.


3. Lieferungen, Leistungszeit

Leistungs- und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich ausdrücklich als verbindliche Termine bestätigt wurden. In allen anderen Fällen sind alle Fristen und Termine, auch wenn diese benannt sind, unverbindlich. Alle vereinbarten Fristen und Termine verlängern sich entsprechend, wenn der Besteller / Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, wie z.B. die Lieferung von Maßen, Zeichnungen, Freigaben, Einweisungen, beizustellendem Material, vereinbarten Terminen oder zu leistende Anzahlungen. Vereinbarten Lieferzeiten gelten mit der Meldung des Versandes als eingehalten, auch wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig geliefert wird. Vereinbarte Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich beim Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die unser Unternehmen oder unsere Zulieferer betreffen um die Dauer der Behinderung, insbesondere bei Störungen durch höhere Gewalt, Naturgewalten, behördliche Anordnungen, Streik, Aussperrung und Ähnlichem. Gleiches gilt für die fehlende Mitwirkungspflicht des Bestellers/Kunden. Wir verpflichten uns in diesen Fällen, den Besteller/Kunde unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird die Leistung oder Lieferung aufgrund der Behinderung unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, so kann diese Partei nach Fristsetzung schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Sofern wir schuldhaft verbindliche Liefer- oder Leistungszeiten aus anderen Gründen als den oben genannten nicht einhalten, kann der Besteller/Kunde nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von dem Vertrag über die verspätete Lieferung oder Leistung zurücktreten. Vorzeitige Lieferungen, sowie Lieferung von Teilmengen sind zulässig, es sei denn, diese sind dem Besteller/Kunde nicht zumutbar. Weitergehende Rechte des Bestellers/Kunde, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.


4. Verpackung, Gefahrenübergang

Verpackungs- und Transportmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Soweit nicht anders vereinbart erfolgt der Versand auf Kosten des Bestellers/Kunden ab Werk der urkom GmbH. Wir haften nur für Vorsatz und grobes Verschulden bei der Auswahl des Transportunternehmens. Alle Sendungen - einschließlich eventueller Rücksendungen - reisen auf Gefahr des Bestellers / Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Transportunternehmer, bei Eigentransporten spätestens mit Verlassen des Werks urkom auf den Besteller/Kunde über. Wird aus Gründen, die der Besteller/Kunde zu verantworten hat, der Versand verzögert, geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller/Kunde über.


5. Preise

Alle Preisangaben verstehen sich in Euro netto ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung und Versand. Die Kosten für Verpackung und Versand trägt der Besteller/Kunde, soweit nicht anderweitig schriftlich vertraglich geregelt. Unsere Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gegebenen Kostenfaktoren (wie insbesondere Edelmetallzuschläge, Speichermedienkosten, Produkte mit Tagespreisen etc.). Ändern sich diese nach Vertragsabschluss, so sind wir berechtigt, die Preise angemessen zu berichtigen.


6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

Wenn nicht anders angegeben sind alle Zahlungen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonti fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen können in einem Rahmenvertrag festgelegt werden. Nur wenn es ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, nehmen wir Schecks und diskontfähige und ordnungsgemäße Wechsel erfüllungshalber an und gelten erst nach Eingang des Gegenwertes auf dem Konto der urkom GmbH als gezahlt. Bankspesen und sonstige Zahlungskosten sowie Kosten von Einziehungen oder Wechselgeschäften gehen zu Lasten des Bestellers/Kunden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen, insbesondere sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fällig. Wir sind berechtigt, höhere tatsächliche Verzugsschäden geltend zu machen. Nach Eintritt des Verzugs haben wir für noch ausstehende Lieferungen und Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht. Wir sind berechtigt, diese Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse oder Zahlung einer Sicherheit auszuführen. Der Besteller / Kunde ist zur Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung nicht berechtigt, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


7. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen beglichen oder Teilzahlungen geleistet oder in eine laufende Rechnung aufgenommen wurde. Bei Be- und Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller / Kunden steht und das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Sache zu. Der Besteller / Kunde darf die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr nur dann an Dritte veräußern, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung gegen seinen Kunden auf uns übergeht. Der Besteller / Kunde tritt uns bereits heute seine aus der Veräußerung unserer Vorbehaltsware entstehenden Forderungen ab. Der Besteller / Kunde ist widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr einzuziehen. Falls von uns Vorbehaltsware zurückgenommen wird, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Wir sind befugt, uns aus der zurückgenommenen Ware auch durch freihändigen Verkauf zu befriedigen. Die Kosten der Rücknahme trägt der Besteller. Der Besteller / Kunde verwahrt die Vorbehaltsware kostenlos. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie zum Beispiel durch Feuer, Wasser oder Einbruch im geeigneter Höhe zu versichern. Er tritt bereits jetzt Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden/ Verlust an der Vorbehaltsware gegen Versicherungen oder sonstige Ersatzpflichtige zustehen, in Höhe unserer Forderung an uns ab.


8. Gewährleistung

Der Besteller / Kunden ist als Kaufmann verpflichtet, die Ware nach Eingang unverzüglich gemäß § 377 HGB zu untersuchen und Mängel unverzüglich zu rügen. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Bei Beschädigungen an der Verpackung hat der Empfänger die Beschädigung beim Auslieferer anzuzeigen und die Annahme der Lieferung zu verweigern. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen. Der Besteller/Kunde hat uns Gelegenheit zur Prüfung der Mängel oder Beanstandungen der Ware zu geben, besonders im Falle von Beschädigungen. Eine Verweigerung der Prüfung befreit uns von der Mängelhaftung. Bei berechtigter unverzüglicher Rüge nehmen wir mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle Ersatz; stattdessen sind wir nach unserer Wahl auch zur Nachbesserung berechtigt. Ist uns eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht möglich oder aus von uns zu vertretenden Gründen innerhalb einer vom Besteller / Kunden gesetzten Frist nicht möglich, kann der Besteller / Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ist die Mängelrüge berechtigt, tragen wir die Kosten der Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Kosten, die beim Besteller / Kunde entstehen, trägt dieser selbst. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmen zwölf Monate und beginnt mit dem Erhalt der Ware beim Kunden / Besteller. Schäden aufgrund von natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme, überhöhter Beanspruchung oder unsachgemäßer Änderung oder Erweiterung durch den Besteller/Kunde oder Dritte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Alle Kosten der Urkom GmbH, die durch die Prüfung von angeblichen Gewährleistungsmängeln entstehen, die von urkom jedoch nicht zu vertreten sind, werden vom Besteller / Kunden bezahlt.


9. Urheberrecht, Datenschutz

An allen technische Dokumentationen, Zeichnungen oder Produktbeschreibungen, die durch uns erstellt, Bestandteil der Angebote oder Lieferung sind oder auf unseren Internetauftritten enthalten sind, behalten wir auch nach der Übergabe an den Besteller/Kunden unser Eigentums- und Urheberrecht. Sämtliche Unterlagen dienen beim Besteller / Kunden ausschließlich der Montage-, Unterhaltung oder Instandsetzung der Ware und dürfen weder Dritten zugänglich gemacht noch ohne ausdrückliche Genehmigung durch die urkom GmbH weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Es ist Ihnen nicht gestattet, mittels spezifischer technischer Anwendungen oder auf andere automatische Weise Informationen aus unseren Unterlagen/Webauftritten zu entnehmen. Der Besteller/Kunde versichert, seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zum entsprechenden Umgang mit diesen Daten und Informationen zu verpflichten. Der Besteller/Kunde haftet für alle Verletzungen der Geheimhaltungspflicht durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.


10. Haftungsbeschränkung

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die urkom GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet die urkom GmbH (vorbehaltlich des nächsten Satzes) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder einem schwerwiegenden Organisationsverschulden beruhen, haftet die urkom GmbH auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings beschränkt auf die zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehbaren Schäden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.


11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Chemnitz. Wir sind berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen. Der Erfüllungsort für alle vertragsgegenständlichen Leistungen ist Chemnitz, soweit nichts anderes vereinbart wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, sind dadurch die restlichen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt werden.


urkom GmbH Chemnitz


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